| Trophäeneinfuhr | |
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Da
sich die Einfuhrbestimmungen für Jagdtrophäen des öfteren
auch kurzfristig, ändern können, sollte man sich rechtzeitig
vor der Reise bei den zuständigen amtlichen Stellen verbindliche
Auskünft einholen, da i. d. R. der Jäger für die Beschaffung
der richtigen Dokumente verantwortlich ist. Wenn diese beim Zollamt nicht
vorliegen, wird die Sendung u. U. auf Kosten des Empfängers zurückgeschickt
oder beschlagnahmt. Trophäenspeditionen:
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